Fischerei
 
 
 
Paris
Burgund
Tal der Loire
Alpen
Wandern
Bücher Fotos
Hotel
Ferienhaus
Mietwagen
Flüge
Pauschalreisen
Reisepartner
 
 
 

 

Fischerei in Frankreich

 

 

Durch die Überseegebiete und aufgrund der ausschließlichen Wirtschaftszonen, die in dem 1982 unterzeichneten Abkommen zum Seerecht festgelegt wurden, verfügt Frankreich nach den USA und Großbritannien über das mit 10,2 Millionen km² drittgrößte Seegebiet der Welt. Von diesem Gebiet entfallen 260.000 km² auf das Mutterland und rund 10,8 Millionen km² auf die überseeischen Departements und Territorien und die Gebiete mit Sonderstatus (Saint-Pierre-et-Miquelon, Mayotte).

Rund ein Viertel des Fangs wird in eigenen Gewässern erzielt, etwa die Hälfte in Gewässern der EU und rund 25 Prozent in den ausschließlichen Wirtschaftszonen von Drittländern und in
internationalen Gewässern. Mit ihren Fangerträgen liegt die französische Fischerei weltweit an 21. Stelle (1999). Bei den Ländern, deren Fischereiaufkommen bei unter 1 Million Tonnen liegt, führt Frankreich die Liste an.

Der Großteil der Fischer ist in der Küstenfischerei beschäftigt. Die Küstenfischer prägen mit ihren kleinen Booten besonders das Bild in der Bretagne und am Mittelmeer. Sie fangen die Fische ausschließlich zum sofortigen Verzehr. In den vergangenen Jahren hat die Küstenfischerei einen kleinen Aufschwung erlebt, doch kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, daß in diesem Sektor immer weniger Menschen Arbeit finden. Seit 1970 hat sich die Zahl der Fischer um die Hälfte verringert, so daß es heute nur noch ca. 16.500 Fischer gibt. Insgesamt gibt die Fischerei 20.600 Beschäftigten unmittelbar Arbeit. Weitere 50.000 Arbeitsplätze in den Küstenregionen hängen indirekt mit dem Industriezweig zusammen. In den überseeischen Departements und Territorien beschäftigt die Fischerei knapp 10.000 Menschen.

Die große Mehrheit der französischen Fischereiunternehmen sind kleine und mittelgroße Betriebe, die oft in Familientradition geführt werden. Bis zum 1997 verabschiedeten Rahmengesetz über die Hochseefischerei und die Meereskulturen hatten sie keinen präzisen Rechtsstatus. Durch das Gesetz wurde der Status des Kutterfischereibetriebs neu geschaffen und die Betriebe damit auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt. Neben der Kutterfischerei gibt es auch die industrielle Fischerei. Schiffe mit einer Länge von über 25 Metern fallen in der Regel in diese Kategorie. Hier ist nicht der Kapitän der Eigentümer, sondern eine Kapitalgesellschaft.

Frankreich verfügt über eine Hochseeflotte, die in Spezialhäfen wie Lorient, Concarneau und Boulogne beheimatet ist. Die Schiffe sind zumeist mehrere Wochen auf See und verfügen über eine moderne Ausstattung für die Suche nach Fischen und ihre Haltbarmachung. Zu den Fanggebieten gehören neben afrikanischen Gewässern auch die tropischen Gewässer Amerikas.

Das Fangen großer Mengen Fische für die ausschließliche Verarbeitung zu Fischmehl (Industriefische) gibt es in Frankreich nicht.


Die Fischer in der industriellen Fischerei sind genauso am Fangergebnis beteiligt wie ihre Kollegen in der Kutterfischerei. Die industriellen Fischer erhalten einen garantierten Grundlohn, die Kutterfischer werden in Abhängigkeit des Gesamtergebnisses entlohnt. In den letzten Jahren klagt die Branche regelmäßig über zu wenig qualifizierte Meeresfischer. Die Fischereiausbildung ist in Frankreich obligatorisch; ihr Zugang hängt von einer speziellen dualen Ausbildung ab, die sowohl theoretische Phasen an Land als auch praktische Phasen an Bord beinhaltet.

Zuchtorte

Austernzucht
wird besonders an der Küste
der Charente,
der Bretagne und
der Normandie sowie
im Becken von Arcachon betrieben.

Muscheln
kommen aus den Buchten
von Aiguillon,
Brest und
Mont Saint-Michel.


Wirtschaftskraft
Rund 750.000 Tonnen Fisch (1999) werden pro Jahr von französischen Fischern gefangen und verarbeitet. Diese Gesamtleistung unterteilt sich in 588.100 Tonnen Fischereiprodukte (Schalentiere, Fische, Muscheln, Kopffüßler und Algen) und 161.000 Tonnen Meereskulturen (5.000 Tonnen Zuchtfisch und 156.000 Tonnen Zuchtmuscheln). Mit diesem Volumen liegt das Land in der Europäischen Union hinter Spanien und Italien zusammen mit Großbritannien an dritter Stelle. Der Gesamtwert der Produktion liegt bei rund 1,37 Milliarden Euro. Das entspricht etwa 0,14 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Die französische Fischfangflotte umfaßte am 31. Dezember 1999 8.314 Schiffe (182.911 Bruttoregistertonnen). Damit hat das Land einen Anteil von etwa zehn Prozent an der gesamten EU-Tonnage. Die Hochseeflotte bestand 1996 aus 317 Trawlern und anderen Fahrzeugen. Ihre Tonnage machte 116.337 BRT aus.


Krisenbranche
Die Fischerei in der Europäischen Union und in Frankreich steckt seit zwei Jahrzehnten in der Krise, da die Fangergebnisse stagnieren und Fischer aus Ländern der ehemaligen Dritten Welt den Fisch preiswerter anbieten können. In den europäischen Gewässern verringern sich außerdem die Fischvorkommnisse durch Überfang und Verschmutzung stetig. In der französischen Fischerei steigt das Handelsdefizit jährlich und beträgt nun rund 1,66 Milliarden Euro im Jahr.

Auch die Einrichtung von ausschließlichen Wirtschaftszonen über 200 Meilen erschwert den Fischern die Arbeit, da die französischen Schiffe aus diesem Grund von manchen traditionellen Fischereigebieten ausgeschlossen werden. Sie müssen in die kalten Gewässer des nördlichen Eismeers und des Nordatlantiks sowie in die atlantischen Tropengewässer ausweichen. Der Staat hat in den letzten Jahren finanzielle Maßnahmen getroffen, um die soziale Krise der bretonischen Häfen zu mildern. Besonders die unzureichende Eigenkapitalausstattung vieler Fischereibetriebe führt kleine Unternehmen immer wieder in den Ruin.

Als Reaktion auf die angespannte wirtschaftliche Lage reagieren die Erzeuger vor allem mit Diversifikation. Seit zwei Jahrzehnten werden wieder neuer Zuchtstätten wie z.B. für Lachs und Seeforellen in der Bretagne oder für Seebarsch im Etang de Thau an der Küste des Languedoc errichtet.

Aus Sicht der Regierung in Paris hat die Einführung einer europäischen Fischereipolitik bestimmte Maßnahmen zum Schutz gegen Überfischung der gemeinschaftlichen Fischereizonen, zur Regulierung des Fischmarktes, zur Finanzierung der Flottenumstrukturierung und zum Abschluß von Abkommen mit Drittländern ermöglicht.