Weltkulturerbe
 
 
 
Paris
Burgund
Tal der Loire
Alpen
Wandern
Bücher Fotos
Hotel
Ferienhaus
Mietwagen
Flüge
Pauschalreisen
Reisepartner
 
 
 

 

Weltkulturerbe in Frankreich

 

 

 

Die UNESCO-Liste des Welterbes
(Stand: Januar 1999)
Was verbindet die Pyramiden Ägyptens mit dem Grand Canyon des Colorado oder den Mont Saint-Michel mit dem Tadsch Mahal, die Inkastadt Machu Picchu in Peru mit dem Ngorongoro-Krater in Tansania? Es sind Zeugnisse vergangener Kulturen und einzigartige Naturlandschaften, deren Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre. Sie zu schützen liegt deshalb nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft.

Dies ist das Ziel der "Internationalen Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit", die die UNESCO 1972 beschlossen hat. 156 Staaten haben die Konvention inzwischen ratifiziert. Mit der Benennung von Kultur- und Naturdenkmälern für die Welterbeliste der UNESCO verpflichten sich die betreffenden Staaten zu fortdauernden Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen. Die anderen Unterzeichnerstaaten verpflichten sich dazu, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Schutz dieser Stätten des Menschheitserbes beizutragen. Über die Aufnahme von Denkmälern in die Liste des Welterbes entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee, das prüft, ob die von den Unterzeichnerstaaten vorgeschlagenen Denkmäler die in der Konvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen das Kriterium der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder der "Integrität" eines Naturdenkmals. Außerdem muß ein überzeugender Erhaltungsplan vorliegen. Die internationalen Fachverbände für Denkmal- und Naturschutz (ICOMOS und IUCN) beraten das Komitee.

Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfaßt insgesamt 582 Denkmäler in 114 Ländern. Davon sind 445 Kulturdenkmäler (K) und 117 Naturdenkmäler (N). Weitere 20 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an. Welterbestätten, die grenzüberschreitend sind, sind besonders gekennzeichnet (GÜ). Außerdem ist in den Klammern das Jahr der Aufnahme in die Welterbeliste angegeben. Die im Dezember 1998 neu in die Liste aufgenommenen Denkmäler sind fett gedruckt. Die kursiv hervorgehobenen Denkmäler hat das Welterbekomitee als besonders bedroht eingestuft und auf die sogenannte "Rote Liste" des gefährdeten Welterbes gesetzt.

 

Frankreich

Kathedrale von Chartres (K/1979)

Höhlenmalereien im Tal der Vézère (K/1979)

Mont St. Michel und seine Bucht (K/1979)

Schloß und Park von Versailles (K/1979)

Abteikirche und Stadthügel von Vézelay (K/1979)

Kathedrale von Amiens (K/1981)

Schloß Chambord an der Loire (K/1981)

ehem. Zisterzienserabtei Fontenay (K/1981)

Schloß und Park von Fontainebleau (K/1981)

Römische und romanische Denkmäler von Arles (K/1981)

Amphitheater und Triumphbogen von Orange (K/1981)

Königliche Salinen von Arc-et-Senans (K/1982)

Place Stanislas, Place de la Carrière und Place d'Alliance in Nancy (K/1983)

Kirche von Saint-Savin-sur-Gartempe (K/1983)

Kap Girolata, Cap Porto, Naturschutzgebiet Scandola und die Piana Calanques auf Korsika (N/1983)

Römischer Aquädukt Pont du Gard (K/1985)

Straßburg, Grand Ile (historisches Zentrum) (K/1988)

Seineufer in Paris zwischen Pont de Sully und Pont d'Iéna (K/1991)

Reims: Kathedrale, Palais du Tau und Kloster Saint Remi (K/1991)

Kathedrale von Bourges (K/1992)

Papstpalast mit umliegendem historischen Ensemble in Avignon (K/1995)

Canal du Midi (K/1996)

Carcassonne (K/1997)

Berglandschaft Mount Perdu in den Pyrenäen (K/N/GÜ/1997)

Pilgerwege nach Santiago de Compostela (K/1998)

Historische Stätten in Lyon (K/1998)